Das EU/EFTA-Modell und die Pflegeversicherung
Als Grenzgänger - versichert im EU/EFTA-Modell - fehlen Ihnen im Pflegefall nicht nur Geldleistungen, auch mit den versicherten Sachleistungen kann es bei einer Pflege im Heim finanziell eng werden.
Die deutsche Pflegeversicherung leistet mitunter für stationäre Pflege, häusliche Pflege durch den Pflegedienst oder auch häusliche Pflege durch Angehörige. Versichert sind alle, die privat oder gesetzlich in Deutschland krankenversichert sind.
Ein Grenzgänger versichert im Grenzgängermodell (EU/EFTA), erhält diese Geldleistungen nicht, solange er in der Schweiz Versicherungspflichtig ist.
Durch den Baustein Pflegetagegeld sichern Sie sich individuell und flexibel gestaltete Leistungen. Sie selbst entscheiden wie hoch die versicherten Leistungen bei häuslicher Pflege oder stationärer Pflege sind und sichern mit einer Einmalzahlung die finanziellen Hürden, beispielsweise eines Umbaus in der Wohnung oder am Haus und erhalten dadurch auch Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.
Die entscheidenden Vorteile für Sie
- Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
- Volle Leistung auch ohne Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse
- Flexible Gestaltungsmöglichkeit
- Weltweit versichert. Mitnahme bei Wegzug möglich
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
- Unabhängige Zahlung - Egal ob ambulant, stationär oder Pflege durch Fachkräfte oder Angehörige
- Einmalleistung ab Pflegegrad 2 bis zu 25.000 Euro möglich
- Anpassung der Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
Sie selbst entscheiden wie hoch das Pflegetagegeld für häusliche Pflege oder für eine Pflege im Heim sein soll.
Auch nach Beendigung der Grenzgängertätigkeit oder bei Wegzug ins Ausland, bleibt Ihnen der wertvolle Versicherungsschutz erhalten.
Ihr persönliches Angebot
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