Gesetzliche Grenzgänger-Krankenversicherung nach EU/EFTA (2023) mit E106
Weiterhin gute Nachrichten für Grenzgänger im EU/EFTA-Tarif oder für neue Grenzgänger.
Für viele Grenzgänger gibt es erneut gute Nachrichten. Das EU/EFTA-Modell wird auch in 2023 weiterhin enorm günstig sein. Eventuell sind Sie bereits im EU/EFTA-Modell versichert und möchten Beitrag einsparen, oder Sie sind aktuell am recherchieren, weil Sie neuer Grenzgänger werden.
194,10 CHF - Wir bieten Ihnen den günstigsten Tarif 2023 für Erwachsene an.
Sofern Sie mehr als 8 Stunden in der Woche als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, sind Sie obligatorisch über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Dies bedeutet, dass Sie den EU/EFTA-Tarif "ohne Unfall" abschliessen. Den Erwachsenenbeitrag (ab 26 Jahre) erhalten Sie über uns im Tarifjahr 2023 gerade für sehr günstige 194,10 CHF (Nettoprämie inkl. freiwilligem Reserveabbau)
Mit diesem Modell erhalten Sie über das Formular E106 beitragsfreien Versicherungsschutz durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (Aushilfskasse), wie z. B. Barmer, AOK, BKK, DAK, mhplus, IKK, Techniker KK, etc.
Fordern Sie Ihr unverbindliche Angebot zur Krankenversicherung bei uns an und erfahren Sie, welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt, Ihren wertvollen Versicherungsschutz zu ergänzen.
Ihr persönliches Angebot
Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz.
Die entscheidenden Vorteile für Sie
- Günstigster Beitrag ab 26 Jahre in 2023
- Beitrag nicht abhängig vom Einkommen
- Behandlungen in der CH und in D möglich
- Optimale Beitragssituation für Familien
- Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse
Gesetzlicher Versicherungsschutz - und das in der Schweiz und in Deutschland. Günstige 194,10 CHF (Nettoprämie inkl. freiwilligem Reserveabbau) im Monat (Beispiel 40 Jahre). Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse erhalten Sie inklusive.
Wie funktioniert das EU/EFTA-Modell?
- Schweizer Kasse: Sie erhalten von der Schweizer Kasse einen Versicherungsschein, eine Versicherten-Karte, sowie ein Formular S072/S1 (E106).
- S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) wird an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl übermittelt.
- GKV Deutschland: Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung tritt als „Aushilfkasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Sie erhalten Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
- Schweizer Kasse: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Schweizer Kasse.
- GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Aushilfskasse werden nicht erbracht
- Schweizer Kasse: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spitäler etc. Die Franchise ist festgeschrieben bei 300 CHF.
- GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland haben Sie die für Deutschland kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Krankenhaus , Heil- und Hilfsmittel etc.
Was ist versichert?
Sie entscheiden als Grenzgänger selbst, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Sie erhalten in der Schweiz über die Schweizer Kasse Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
In Deutschland erhalten Sie Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.
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