Das gesetzliche Grenzgänger-Modell nach EU/EFTA mit Formular S072/S1 (E106) (2024)
Auch ab 2024 haben wir gute Nachrichten für Sie. Das EU/EFTA Grenzgängermodell für Arbeitnehmer in der Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland, ist weiterhin die günstigste Alternative, sich als Grenzgänger zu versichern.
Das EU/EFTA-Grenzgänger-Modell bleibt auch 2024 sehr attraktiv. Eventuell sind Sie bereits im EU/EFTA-Modell versichert und möchten Beiträge sparen, oder Sie sind aktuell auf der Suche, weil Sie als Grenzgänger in der Schweiz eine neue Stelle antreten.
219,50 CHF - Wir bieten Ihnen den günstigen Tarif 2024 für Erwachsene an.
Sofern Sie mehr als 8 Stunden in der Woche in der Schweiz als Grenzgänger arbeiten, sind Sie obligatorisch über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Dies bedeutet, dass Sie den EU/EFTA-Tarif "ohne Unfall" abschliessen. Den Erwachsenenbeitrag (ab 26 Jahre) erhalten Sie über uns im Tarifjahr 2024 für sehr günstige 219,50 CHF.
Mit diesem Modell erhalten Sie über das Formular S072/S1 (E106) beitragsfreien Versicherungsschutz durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (Aushilfskasse), wie z. B. Barmer, AOK, BKK, DAK, mhplus, IKK, Techniker KK, etc.
Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Krankenversicherung an und erfahren Sie, welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt, Ihren wertvollen Versicherungsschutz zu ergänzen.
Ihr persönliches Angebot
Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz.
Die entscheidenden Vorteile für Sie
- Günstiger Beitrag ab 26 Jahre in 2024
- Beitrag nicht Einkommensabhängig
- Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
- Optimales Preis- Leistungsverhältnis auch für Familien
- Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse
Gesetzlicher Versicherungsschutz - und das in der Schweiz und in Deutschland.
Günstige 219,50 CHF (2024) im Monat (Beispiel 45 Jahre). Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse erhalten Sie inklusive.
Wie funktioniert das EU/EFTA-Modell?
- Schweizer Kasse: Sie erhalten von der Schweizer Kasse einen Versicherungsschein, eine Versicherten-Karte, sowie ein Formular S072/S1 (E106).
- S072/S2 (E106): Das Formular S072/S1 ( E106) wird an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl übermittelt.
- GKV Deutschland: Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung tritt als „Aushilfkasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Sie erhalten Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
- Schweizer Kasse: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Schweizer Kasse.
- GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Aushilfskasse werden nicht erbracht
- Schweizer Kasse: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spitäler etc. Die Franchise ist festgeschrieben bei 300 CHF.
- GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland haben Sie die für Deutschland kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Krankenhaus , Heil- und Hilfsmittel etc.
Was ist versichert?
Sie entscheiden als Grenzgänger selbst, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Sie erhalten in der Schweiz über die Schweizer Kasse Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
In Deutschland erhalten Sie Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.
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