Gut und günstig auch im neuen Jahr

Prämien EU/EFTA 2025

Gesetzliche Grenzgänger-Krankenversicherung nach EU/EFTA (2025) mit S1 (E106)

Gute Nachrichten für Wechsler oder Neuversicherte. 

Für viele Grenzgänger gibt es gute Nachrichten. Das EU/EFTA-Modell wird erneut günstiger. Eventuell sind Sie bereits im EU/EFTA-Modell versichert und möchten Beitrag einsparen, oder Sie sind aktuell am recherchieren, weil Sie neuer Grenzgänger werden.

216,70 CHF - Wir bieten Ihnen den günstigsten Tarif 2025 für Erwachsene an. 

Arbeiten Sie mehr als 8 Stunden in der Woche, sind Sie obligatorisch über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Dies bedeutet, dass Sie den EU/EFTA-Tarif "ohne Unfall" abschliessen. Den Erwachsenenbeitrag (ab 26 Jahre) erhalten Sie über uns im Tarifjahr 2025 gerade für sehr günstige 216,70 CHF.

Mit diesem Modell erhalten Sie durch das Formular E106 beitragsfreien Versicherungsschutz über eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (Aushilfskasse), wie z. B.  Barmer/GEK, AOK, BKK, DAK, mhplus, IKK, Techniker KK, etc. 

Fordern Sie Ihr unverbindliche Angebot zur Krankenversicherung bei uns an und erfahren Sie, welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt, Ihren wertvollen Versicherungsschutz zu ergänzen. 

 

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz. 

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  Sichere Datenübertragung (SSL)

Die entscheidenden Vorteile für Sie

  • Günstigster Beitrag für Jugendliche und Erwachsene Jahre in 2025
  • Beitrag nicht abhängig vom Einkommen
  • Behandlungen in der CH und in D möglich
  • Optimale Beitragssituation für Familien
  • Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse

Gesetzlicher Versicherungsschutz - und das in der Schweiz und in Deutschland. Günstige 216,70 CHF (Beitragsjahr 2025) im Monat (Beispiel 40 Jahre). Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse erhalten Sie inklusive.

Wie funktioniert das EU/EFTA-Modell?

Das System E106
  • Schweizer Kasse: Sie erhalten von der Schweizer Kasse einen Versicherungsschein, eine Versicherten-Karte, sowie ein Formular E106.
  • E106: Das Formular E106 wird an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl übermittelt.
  • GKV Deutschland: Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung tritt als „Aushilfkasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Sie erhalten Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
Wohin zahlen Sie den Beitrag?
  • Schweizer Kasse: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Schweizer Kasse.
  • GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Aushilfskasse werden nicht erbracht
Eigenanteile und Selbstbehalt
  • Schweizer Kasse: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spitäler etc. Die Franchise ist festgeschrieben bei 300 CHF. 
  • GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland haben Sie die für Deutschland kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Krankenhaus , Heil- und Hilfsmittel etc.

Was ist versichert?

Sie entscheiden als Grenzgänger selbst, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Sie erhalten in der Schweiz über die Schweizer Kasse Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

In Deutschland erhalten Sie Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.

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