Die 3 Varianten der Krankenversicherung
Krankenversicherung für Grenzgänger (CH/D)
Der Grenzgänger hat das Privileg, aus 3 Varianten der Krankenversicherung wählen zu können. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und empfehlen Ihnen den für Sie passenden Versicherungsschutz.
Folgende Parameter sind wichtig, um eine sinnvolle Auswahl zu treffen:
Wir gehen gemeinsam mit Ihnen in die Tiefen der Versicherungsbedingungen und zeigen Ihnen Unterschiede auf, die Sie bei bloßem Vergleich von Angeboten nicht sehen können. Sie selbst entscheiden auf Grundlage der erhaltenen Informationen, für welche der 3 Varianten Sie sich entscheiden.
Die 3 Varianten einer Krankenversicherung für Grenzgänger in 2 Minuten erklärt.
Sofern der Grenzgänger vor Tätigkeitsbeginn bereits gesetzlich versichert war, kann die Krankenversicherung in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft weitergeführt werden.
Der Beitrag richtet sich nach dem derzeit gültigen Beitragssatz, der durch die aktuelle Gesundheitsreform bundesweit einheitlich ist. Der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) beträgt 14,0 % zzgl. der Pflegeversicherung 2,3 % (für Kinderlose) oder 3,05 % (mit Kindern). Somit wird zum Beispiel für einen kinderlosen, ledigen Grenzgänger ein Beitragssatz von 17,3 % aus seinem Bruttoeinkommen berechnet. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50 EUR) ist dieser auf 836,88 EUR limitiert.
Die Zusatzbeiträge (im Schnitt 1,3%) können von den Kassen ab 2015 wieder selbst bestimmt werden und bringen so quasi eine Art Beitragsautonomie und dadurch auch den Wettbewerb zurück. Für einen Grenzgänger mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze ist dadurch bis zu einem Höchstbeitrag von rund 899 Euro zu rechnen.
Der EU/EFTA-Tarif nach bilateralem Abkommen ist die schweizerische Pflichtversicherung, in die der Grenzgänger eintritt, sofern er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt. Die Entscheidung für diese Variante ist während der gesamten Grenzgängertätigkeit unwiderruflich! Ein Wechsel in eine andere Variante ist daher ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Familienstandsänderung (z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes.)
Neben den Versicherungsleistungen in der Schweiz erhält der Grenzgänger ein Formular S072/S1 (E106). Dadurch erhält der Grenzgänger bei einer deutschen GKV (Aushilfskasse) weiterhin deutsche Kassenleistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Der Beitrag wird jedoch nur an die Schweizer Kasse entrichtet.
Bei Leistungsbezug in der Schweiz bezahlen Sie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF plus 10% pro Rechnung (maximal 700 CHF pro Jahr).
Bei Leistungsbezug in Deutschland bezahlen Sie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und weitere deutsche kassentypische Zuzahlungen.
Die Private Krankenversicherung richtet sich an Grenzgänger, die eine leistungsstarke Absicherung wünschen und ihren Versicherungsschutz gerne selbst gestalten und, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, auch garantiert haben möchten.
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie nach den versicherten Leistungen und dem frei wählbaren jährlichen Selbstbehalt.
Als Grenzgänger gilt es allerdings, darauf zu achten, einen Tarif zu wählen, der mindestens den schweizerischen Grundleistungen nach KVG entspricht, um sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen zu können.
Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz.