Das gesetzliche, bilaterale Grenzgängermodell
EU/EFTA-Tarif mit Formular S072/S1 (E106)
Grenzgängermodell nach EU/EFTA - Jetzt persönlichen Beitrag erfahren
Ihr persönlicher Beitrag:
Mit dem gesetzlichen, bilateralen Grenzgängermodell nach EU/EFTA profitieren Sie als Grenzgänger von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort und genießen dadurch besondere Vorteile.
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz oder in Deutschland über das Formular S072/S1 (E106) behandeln lassen.
Mit besonders günstigen Beiträgen ist das Grenzgängermodell vor allem auch für Familien erschwinglich. Denn, anders als in Deutschland, sind die Beiträge nicht von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. In Kombination mit ausgewählten privaten Zusatzbausteinen aus Deutschland, sichern Sie sich beste Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus, verlassen das gesetzliche Modell aber dennoch nicht. Das gibt Ihnen die nötige Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Grenzgängertätigkeit.
Gesetzlicher Versicherungsschutz in der Schweiz und in Deutschland. Und das ab 2025 für 216,70 CHF Euro im Monat (ab 26 Jahre). Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse inklusive.
Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.
Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz.