BEITRAG FÜR 2025 = 156,10 CHF (bis 26 Jahre, ohne Unfall). Die gesetzliche Grenzgänger-Krankenversicherung nach EU/EFTA mit Formular S072/S1 (E106). <<< JETZT INFORMIEREN >>>

Arbeitslos, was dann?

Natürlich stellt sich oft die Frage: „Was passiert, wenn ich als Grenzgänger arbeitslos werde?

„Erhalte ich Arbeitslosengeld?“

Bei vollständiger Arbeitslosigkeit und Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld erhalten Sie Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aus Deutschland.

„Was geschieht mit meiner Kranken- und Pflegeversicherung?“

Hier wird unterschieden ob Sie ALG I oder ALG II erhalten und ob Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben oder nicht. Ebenso kommt es darauf an in welcher Variante Sie versichert sind und wie lange Sie bereits als Grenzgänger gearbeitet haben und in der jeweiligen Variante versichert waren.

In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass bei Bezug von ALG I Versicherungspflicht vorliegt und Sie dadurch wieder in Deutschland gesetzlich versichert werden.

Um Ihre persönliche Situation zu analysieren wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.

Die vorgenannten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Da die Gewährung von Arbeitslosengeld und auch die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Kranken- /Pflegeversicherung entscheidend von Ihrer individuellen Situation abhängig ist, kann für die hier aufgeführten Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Weitergehende Auskünfte sollten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse einholen. (Stand Januar 2020)