Was passiert, wenn ich wieder in Deutschland als Arbeitnehmer arbeite?
Bei Rückkehr nach Deutschland kommt es auf die versicherte Variante an.
Wenn Sie in Variante 2 (EU/EFTA) versichert sind und die Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben, unterstehen Sie nicht mehr der Schweizer Pflichtversicherung, es sei denn, Sie beziehen ausschließlich eine Rente aus der Schweiz. Ihre Krankenversicherung in der Schweiz muss zu dem Zeitpunkt an dem Ihre Erwerbstätigkeit endet, gekündigt werden. Bei direkter Mitgliedschaft in einer GKV bleiben die Zusatzbausteine analog der deutschen gesetzlichen Krankenkasse weiterbestehen und können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Versicherungsjahresende gekündigt werden (je nach Baustein Mindestlaufzeit bis 2 Jahre). Bei Wegzug in die Schweiz, haben Sie evtl. die Möglichkeit Bausteine umzuwandeln und in die Schweiz mitzunehmen.
Wenn Sie in Variante 3 (PKV) versichert sind, können Sie diese beibehalten, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
Versicherungspflichtig sind Sie dann, wenn Ihr Einkommen aus der in Deutschland aufgenommenen Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2023 bei 66.600 EUR. (
Sprechen Sie uns einfach so früh wie möglich an - wir nennen Ihnen Ihre Möglichkeiten.
Die vorgenannten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Da die Gewährung von Arbeitslosengeld und auch die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Kranken- /Pflegeversicherung entscheidend von Ihrer individuellen Situation abhängig ist, kann für die hier aufgeführten Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Weitergehende Auskünfte sollten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse einholen. (Stand Dezember 2022)