Direktversicherung für Grenzgänger
Jetzt für später vorsorgen und nebenbei auch noch kräftig Steuern sparen
Sowohl die 1. Säule als auch die 2. Säule ist für Grenzgänger obligatorisch. Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge. Es handelt sich dabei um die freiwillige Selbstvorsorge – also um das, was man sozusagen in sein Sparschwein steckt. Dazu gehört auch die Säule 3a, das gebundene Sparen mit Steuerbegünstigung. Diese 3. Säule bleibt dem Grenzgänger in ihrer klassischen Form jedoch verwehrt.
Die Lösung für Grenzgänger ist die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in 2021 bis zu 6.816,- Euro im Jahr einbezahlen. Dadurch erhalten Sie als Grenzgänger einen Beitragsvorteil aus der Steuerersparnis von bis zu 47 %. Auf Antrag können Sie sogar die Einkommensteuervorauszahlungen sofort reduzieren.
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